Die Neuropathologin Helena Radbruch ist Forscherin im Bereich. Sie arbeitet an der Berliner Charité am Institut für Neuropathologie und hat sich den Fallbericht angesehen. Radbruch äußert eindeutige Zweifel an der wissenschaftlichen Methode. Bei der sogenannten Immunhistochemie werde mit Antikörpern versucht, ein spezifisches Eiweiß (z.B. das Spikeprotein) nachzuweisen, welches in Zusammenhang mit der Impfung gebracht wird.
Diese Methode sei jedoch, darauf würden frühere Untersuchungen hinweisen, häufig unspezifisch. Das heißt, sie binden sich möglicherweise auch an Strukturen, die kein Spikeprotein enthalten, so Radbruch. Um dies möglichst auszuschließen, sei zusätzlich eine Untersuchung von nicht-geimpften Gewebe notwendig. Genau dies sei aber laut Fallbericht nicht geschehen.
„Ich habe dann ein Dilemma. Ich kann nicht beweisen, dass dieses Färbemuster was ich sehe tatsächlich Virusbestandteil oder dieses Spikeprotein ist. Das zeigt sich auch in Kontrollen. Es kann sein, dass das so ist, aber es kann auch sein, dass es das nicht ist“, schildert Helena Radbruch das Problem. Dieses Problem sehe sie jedoch nicht nur in diesem speziellen Fallbericht.
Auch andere Arbeiten würden diesen Aspekt teils nicht berücksichtigen, so die Forscherin. Daher publizierte Radbruch mit einer Vielzahl weiterer Autor:innen erst im September 2022 eine Arbeit, die Vorschläge für eine verbesserte Validität von COVID-19-Autopsien unterbreitet.
Hauptkritik für Radbruch sind diese fehlenden Kontrollen „Es wurden Zellkontrollen gewählt und nicht Gewebekontrollen. Weil sich gerade im Gewebe manchmal Veränderungen zeigen, die diese unspezifische Färbereaktion hervorrufen, wäre das notwendig gewesen.“
Die Schlussfolgerung des Fallberichts sei demnach „spekulativ“, so Helena Radbruch. Ihr fehlt ein Hinweis auf diese Unwägbarkeiten und alternative Erklärungsmuster. „Alle diese Veränderungen könnten auch durch den Sauerstoffmangel bedingt sein, den das Gehirn beim Kreislaufstillstand wenige Tage vor dem Versterben erfahren hatte“, gibt diese zu bedenken. Diese konkurrierende Erklärung werde im Bericht aber nicht gewürdigt.
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