Die Antwort auf diese Frage sollte klar zu beantworten sein. Aber ganz unabhängig von der Frage, ob es sich bei Frau Denecke um ein „einfaches Mitglied“ gehandelt haben sollte, was klar verneint werden muss, ergibt sich die Frage: Was wäre der Unterschied? Machen wir ein Gedankenexperiment.
Stellen wir uns hypothetisch einen Axel Maier vor. Axel Maier ist freier Journalist und Gründer der fiktiven Initiative Presserat Reformieren. Die Initiative ist nicht als Verein eingetragen. Sagen wir, der ebenfalls fiktive Sender StirnTV führt mit Maier ein Gespräch, über eine notwendige Reform des Presserats. Im TV-Beitrag kommen verschiedene Perspektiven vor. Darunter auch eine Journalistin mit dem Namen Selma Leverin. Leverin berichtet darüber, wie der Presserat ihr Leben als Journalistin zerstört hat.
Eine einfache Suche über die fiktive Webseite Joogle hätte dem verantwortlichen Redakteur von StirnTV zeigen können, dass Leverin Mitglied der Initiative ist. Das heißt, wenn der Kontakt nicht sogar über Axel Maier entstanden ist. Ein Interessenkonflikt könnte also vorliegen. Selma Leverin kann nicht mehr mit Fug und Recht in ihrer Rolle als Journalistin sprechen. Insofern wäre es mindestens berechtigt, diese Verbindung transparent zu machen. Unabhängig davon, ob Leverin einfaches Mitglied ist, oder Vorsitzende in der AG Transparenz von Presserat Reformieren.
Es handelt sich um eine Verschleierung der Vermischung verschiedener Rollen. Unabhängig davon, ob es bewusst oder unbewusst geschehen ist. Beides ist eine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht. Dass der Presserat der Sache nicht mit der notwendigen Sorgfalt nachgegangen ist, dafür müsste man eine neue Ziffer erfinden.
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