Das Schreiben, das bei mir einging, war auf den achten Mai datiert. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich jedoch nicht in Halle und erhielt den Brief daher erst am 16. Mai.
Der Anwalt – und das habe ich bereits veröffentlicht, da ich hier einerseits aufgrund der CDU-Parteimitgliedschaft und andererseits durch die Inhalte des Schreibens ein öffentliches Interesse sehe – ist Thomas Leimbach. Ehemaliger Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt und zwischen 2011 und 2016 Mitglied im Landtag von Sachsen-Anhalt für die CDU.
In dem Schreiben heißt es: „Eine auffällig große Zahl von Passagen (dazu unten) Ihres Beitrages zu meinen beiden Mandanten verletzen deren Rechte der persönlichen Ehre (…) und dem Schutz vor verfälschenden bzw. entstellenden Darstellungen (…) und lösen gemäß§§ 1004 i. V. m. 823 BGB Art. 2 Abs. 1 1 Abs. 1 GG Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz einschl. Schmerzensgeldes bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus.“ Gegen neun Punkte soll ich verstoßen haben, auf die ich hier nicht im Einzelnen eingehen werde, denn das habe ich durch die entsprechenden Korrekturen aus meiner Sicht bereits getan. Zumindest gehe ich vorläufig davon aus, aufgrund meiner Anfrage beim Rechtsanwalt Thomas Leimbach vom 28. Mai. Die darin gestellte Frage, ob mein Beitrag nach der Korrektur einzelner Punkte sowie des Nachtrags nun den Ansprüchen seiner Mandant:innen genüge, wurde bis heute auch auf telefonische Anfrage hin nicht beantwortet.
Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Es ist weder belegbar noch journalistisch vertretbar und auch nicht von Ihrer persönlichen Meinungsfreiheit gedeckt, meiner Mandantin eine „Nähe“ zur AfD zu unterstellen. Es ist auch menschlich – vorsichtig formuliert – unverständlich, meiner Mandantin derartiges anzutun.“ Das ist inhaltlich selbst eine Verzerrung meines Beitrags. Ich behaupte eine Nähe zur AfD in ganz bestimmten politischen Positionen und in der Auseinandersetzung mit journalistischen Inhalten von Kerstin Godenrath auf Twitter. Ich habe nie behauptet, dass sie sich mit Politiker:innen der AfD trifft oder ähnliches. Und die fragwürdigen Quellen aus dem rechten Spektrum, mit denen sie auf Twitter auch nachweislich interagiert hat, lassen meine Schlussfolgerungen zu.
Ersteres, nämlich die politischen Positionen, wurden übrigens erst in meiner Nachrecherche für die Korrektur sichtbar. Die Skepsis zur Klimakrise und sogar die Abwertung von zwei Klimaaktivist:innen als „Gören“ etwa. Oder auch die geäußerten Unterstützung von Kemmerich (FDP Thüringen) zur Wahl mit Stimmen der AfD. Weiter führe ich das hier nicht aus, denn man kann diese Beobachtungen von mir im Beitrag nachlesen.
Im Schreiben werden außerdem Auszüge aus meiner Recherche zitiert und hinterfragt, wieso diese im Einzelnen für eine inhaltliche Nähe von Kerstin Godenrath zur AfD sprechen. Auch das ist eine Verzerrung, denn natürlich macht, um es mal salopp zu formulieren, eine Schwalbe noch keinen Sommer. Aber in der Dichte an Hinweisen, die ich alle mit meiner eigenen Rechercheleistung belege, ist diese Schlussfolgerung zulässig.
Eine Passage verärgerte mich besonders, aber hier steht leider Aussage gegen Aussage. Ich möchte jedoch hinzufügen, dass ich mir die Notizen des Gesprächs aufgehoben habe. Thomas Leimbach schreibt: „Sie zitieren meine Mandantin unrichtig. Sie hat in dem Telefonat nicht erklärt, Sie seien für sie „kein richtiger Journalist“, sie wolle der Bitte um entsperren des lnstagram-Accounts „nicht nachkommen (…)„.
Leider doch. Für letzteres spricht ja auch eindeutig, dass mein Hauptaccount auf Instagram (@ostprog) weiterhin vom öffentlichen Account von Kerstin Godenrath blockiert wird (@kerstin.godenrath.cdu). Eine Einschätzung zur Rechtslage diesbezüglich habe ich diesem Beitrag entnommen. Journalist:innen in sozialen Medien zu blockieren ist auch nicht einfach mal so möglich. Es müssten schon gute Gründe dafür sprechen.
Im Schreiben von Thomas Leimbach finden sich übrigens ironischerweise selbst Passagen, die meine Zuordnung als Journalist in Frage stellen: „Da Sie sich selbst als „Editor, Social Media Manager, and Actor in Halle (Saale)“ (Originalschreibweise aus https://gunnarhamann.me/) bezeichnen und ihren Blog nicht kommerziell betreiben, bleibt es lediglich bei den Kriterien der hoch zu bewertenden Meinungsäußerungsfreiheit und nicht bei den engeren presserechtlichen Standards.“ Das ist schlicht falsch, da ich – egal ob kommerziell oder nicht-kommerzielle – journalistisch arbeite.
An anderer Stelle werde ich als „engagierter Bürgerfunker“ bezeichnet, was im Kontext auch eine Herabwürdigung darstellt. Ich bezeichne Kerstin Godenrath schließlich auch nicht als „Freizeitpolitikerin“ oder dergleichen.
3 Comments
Choc it · 11. Juni 2021 at 10:18
Traurig, mit welcher Arroganz diese Personen unterwegs sind. Sicherlich auch aus dem Grund, dass sie denken, du wärst ein unbedeutendes kleines Licht. Dieser Umgang lässt tief blicken. Unterrichte uns bitte über den Ausgang der Anzeige – mal schauen, ob die Behörden seriös arbeiten.
Ich habe deine Artikel bereits öfter mal verlinkt – gerade bei dubisthalle und ähnlichen Seiten gibt es viele Menschen, die sich dafür interessieren – diesen Blog hier womöglich aber nicht kennen. Vllt. solltest du selbiges tun?
Gunnar · 15. Juni 2021 at 3:28
Hallo, tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Das ist nett, dass du mich verlinkst. Darauf wurde ich auch bereits aufmerksam gemacht. DuBistHalle hat meinen Ausgangsbeitrag auch auf Twitter retweetet, man weiß dort also auch um den Vorgang.
Die MZ und MDR wissen auch davon. Den DJV in Sachsen-Anhalt habe ich ebenfalls unterrichtet. Leider gab es bislang nur von der MZ eine Reaktion. Das ist das Problem mit dem „Neuland“-Internet. Aus meiner Sicht ist es ganz klar eine Einschränkung der Pressefreiheit. Aber darüber müssen letztlich andere entscheiden.
Ich werde auf jeden Fall weiter darüber berichten. Vielen Dank!
Ein Pyrrhussieg für die Demokratie | OSTPROG · 7. Juni 2021 at 21:52
[…] Bundesland. Thomas Leimbach (CDU) schreibt mir in seiner Rolle als Rechtsanwalt, dass ich „MLPD-Methoden“ anwende. Nachdem ich als Journalist von seiner Mandantin wohlgemerkt auf Instagram mit ihrem […]